Spielregeln
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
  1. Wir vermieten Räume und Flächen in verschiedenen Objekten für Feiern, mit oder ohne Eigenleistung der
    Gäste, zusammen mit einem Party-Paket. Feste Reservierungen erfolgen nur mit bestätigtem Angebot und
    einer Anzahlung bzw. Stornogebühr.

  2. Wir stellen für Ihre Feier mehr Getränke bereit, als benötigt werden, damit nicht z.B. die Weintrinker später
    Bier trinken müssen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Verbrauch (z.B. Geburtstagsfeier, Jugendweihe) oder
    pro Person (z.B. Klassentreffen, Schulabschlussfeiern). Bei der Abrechnung pro Person sind alle Flaschen, voll
    oder leer, wieder zurück zu geben.

  3. Das Mitbringen eigener Getränke, Bratwürste oder Steaks bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Ohne
    diese Zustimmung erstatten wir einen evtl. Minderverbrauch zu unserer kalkulierten Menge, nur zu 50%.
    Das Mitbringen weiterer Speisen ist ohne zusätzliche Absprache gestattet.

  4. Der jeweilige Veranstalter (unser Vertragspartner) haftet für evtl. Schäden, die durch die Teilnehmer seiner
    Feier verursacht werden, ist für notwendige Meldungen und Gebühren (z.B. GEMA) verantwortlich und übernimmt die Verantwortung/Haftung für die Einhaltung aller hygienischen Anforderungen bei mitge-
    brachten Speisen und Getränken.

  5. Musikbeschallung ist aus Gründen des Anwohnerschutzes nur innerhalb der Gebäude gestattet !

  6. Zahlungsweise: Anzahlung nach Vertragsabschluss. Die Restzahlung unmittelbar nach der Feier in bar. Eine
    abweichende Zahlungsweise muss schriftlich vorher vereinbart werden.

  7. Gemäß Nichtraucherschutzgesetz ist das Rauchen nur außerhalb geschlossener Räume gestattet.

  8. Das Befahren des Grundstücks ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache, zum Be- und Entladen,
    erlaubt.

  9. Die zur Nutzung von uns vermieteten Räume und Flächen werden von uns einzeln schriftlich aufgeführt.
    Eine darüber hinausgehende Nutzung weiterer Räume/Flächen ist zum Teil möglich, jedoch ist diese nicht
    Vertragsbestandteil, da davon evtl. Interessen unserer Vermieter (z.B. Liegenschaftsamt der Stadt Dresden,
    NaturKulturBad Zschonergrund e.V.) oder Nachbarn (z.B. Sportstätten- und Bäderbetrieb der Stadt
    Dresden) berührt werden und ggf. zusätzliche Gebühren anfallen.